Auswirkungen des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf die Rolle der Compliance-Beauftragten

09.12.2021

Antikorruptionstag 2021

Anlässlich des Internationalen Antikorruptionstages am 9. Dezember veranstalteten die Allianz für Integrität, das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN), das Deutsche Institut für Compliance (DICO e.V.) und Transparency Deutschland einen Wissensaustausch über die Auswirkungen des Gesetzes zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf die Rolle der Compliance-Beauftragten.

Im Juni 2021 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten, das deutsche Unternehmen erstmals dazu verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es in ihrem eigenen Geschäftsbetrieb und entlang der Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Die virtuelle Veranstaltung, an der über 80 Personen teilnahmen, beinhaltete Redebeiträge von Heino von Meyer, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sowie von Gastredner*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Privatsektor. Im Mittelpunkt der Diskussion stand das Verständnis für hervorstechende Menschenrechtsthemen, bei denen der Vermeidung von Risiken für Menschen Vorrang vor Risiken für Unternehmen gegeben wird, während gleichzeitig anerkannt wurde, dass dort, wo die Risiken für die Verletzung von Menschenrechten am größten sind, eine starke Konvergenz mit den Risiken für Unternehmen besteht. Oscar Muzilli (Beschaffungsmanager) und Marco Barretto (Senior Compliance Manager) von Natura und Co. stellten ihren Rahmen für die Risikobewertung vor und gaben Anregungen für die Prävention von Menschenrechts- und Umweltverstößen in Unternehmen. Dr. Ulrich Hagel, Chief Compliance & Security Officer bei Alstom, berichtete ebenfalls über die Erfahrungen mit einem Compliance Management System zur Umsetzung der Anforderungen der neuen Verordnung.

Trotz aller Bemühungen von Regierungen, Aufsichtsbehörden und Unternehmen stellt die Korruption in Lieferketten weiterhin eine erhebliche Bedrohung für die Menschenrechte dar. Die Aufgabe der Compliance-Beauftragten der Unternehmen wird es daher sein, die neuen Anforderungen in praktikable Ansätze zu übersetzen, die auch von Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit umgesetzt werden können. Die Teilnehmenden tauschten Wissen und Erfahrungen hinsichtlich der Verknüpfung von Ansätzen zur Korruptionsbekämpfung mit den neuen Sorgfaltspflichten aus und gaben Empfehlungen für Unternehmen, die die Rolle ihrer Compliance-Beauftragten weiter ausbauen wollen. Eine wichtige Empfehlung war, auf den Erfahrungen führender Unternehmen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Menschenrechte aufzubauen, die seit zehn Jahren gelten.

Referent*innen und Teilnehmende waren sich auch einig, dass Unternehmen eine multidisziplinäre Taskforce einrichten sollten, die es den Compliance-Manager*innen ermöglicht, mit Kolleg*innen aus den Bereichen Beschaffung, Nachhaltigkeit, Recht und Personal zusammenzuarbeiten.

Das Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten wird 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten und ab 2024 Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten erfassen. Diese Unternehmen müssen Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten Zulieferern und, wenn sie "begründete Kenntnis" von einem möglichen Missbrauch erlangen, auch bei indirekten Zulieferern identifizieren. Die Experten auf der Veranstaltung empfahlen auch einen proaktiven Ansatz in Bezug auf indirekte Zulieferer*innen.

Der Internationale Antikorruptionstag wird jährlich am 9. Dezember begangen, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu würdigen, das 2003 in Mexiko unterzeichnet wurde.

Autor: Michael Etoh

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