Joint Ventures

Potenzielles Szenario

Ihr Unternehmen versucht in einem neuen, lukrativen Markt Geschäfte zu betreiben. Marktregulierungen fordern, dass Sie mit lokalen Partnern als Joint Venture zusammenarbeiten. Es wird erwartet, dass beide Unternehmen gleichmäßige Gewinnbeteiligung innerhalb dieses Ventures besitzen. Verhandlungen mit lokalen Partnern waren aufgrund kultureller Unterschiede bisher schwierig, wie bspw. die unterschiedliche Auffassung von verantwortungsbewusster Unternehmensführung zeigt. Ihr Unternehmen ist sehr bemüht, in den neuen Markt einzudringen. Dabei darf Ihr Unternehmen vielleicht Aufgaben wie die Produktion, Vertrieb und Distribution von Produkten und Services übernehmen, während das lokale Unternehmen die administrative Arbeit wie die Sicherstellung regulatorischer Genehmigungen, Steuerangelegenheiten oder Zulassungen übernimmt.

I. das risiko verstehen

 
 

Nicht jede korrupte Handlung ist so einfach zu erkennen wie bspw. ein Koffer voller Geld, um einen Beamten zu bestechen. Korruption kann auf den ersten Blick unauffälliger sein, was es schwer für Angestellte macht, diese eindeutig zu erkennen. Dies ist besonders bei Geschäftsprozessen der Fall, die zwar legal sind, jedoch missbraucht werden können, um korrupte Aktivitäten zu verschleiern.

  • Gründe für Joint Ventures sind oft finanzielle Risiken zu teilen oder lokale Gesetze zu erfüllen.
  • In Joint Ventures arbeiten verschiedene Geschäftspartner zusammen, indem sie ihre bereits bestehenden Geschäftstätigkeiten vereinen, Geschäftsmöglichkeiten in neuen Märkten prüfen/entdecken oder indem sie eine Beziehung für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufbauen.
  • Joint Ventures können in Form einer juristischen Person oder einer weniger formalen Beziehung geschlossen werden.
  • Mitglieder des Joint Ventures können für jegliches Fehlverhalten persönlich haftbar gemacht werden, das das Joint Venture als Ganzes verschuldet, auch wenn es dieses Fehlverhalten im Alleingang einer einzigen Person, ohne das Wissen seiner Partner vollzogen wurde.

II. Bewusstsein für herausforderungen entwickeln

 
 
  • Länder, die eine Joint Venture Beziehung verlangen, um ausländischen Firmen Zugang zu ihrem lokalen Markt zu gewähren, haben i.d.R. einen korrupten Ruf.
    Ausländische Firmen, die sich einen Joint Venture Partner suchen müssen, können sich diesen oftmals nicht selbst aussuchen oder haben eine geringe Anzahl an realistischen Partnern, die sie wählen können.
  • In Joint Venture mit multinationalen Teams, übernehmen die lokalen Unternehmen oftmals die operativen Aufgaben, wie das Erlangen von regulatorischen Genehmigungen und Bewilligungen oder das Aushandeln von Steuerangelegenheiten. Während dies aus praktischer Sicht Sinn ergibt, birgt es gleichzeitig die Gefahr, dass das internationale Unternehmen nur unzureichende Kontrolle über den Partner und seine Aktivitäten mit der lokalen Regierung hat.
  • Ähnlich verhält sich dies, wenn ein internationales Unternehmen mit lokalen Firmen in einem Land operiert, das eine ganz andere Auffassung und Beurteilung von Korruption hat oder eine generell geringere Kontrolle vorweist.
  • Erschwert wird das Problem, wenn Angestellte der internationalen Unternehmen die „westlichen Standards“ nur widerwillig bei ihren lokalen Partnern durchsetzen.
  • Unternehmen könnten dazu geneigt sein, sich hinter Zweckvereinbarungen für Joint Ventures zu verstecken, die unter anderem explizit Korruption verstoßen. Jedoch ist es nicht ausreichend, sich lediglich durch den Schluss einer vertraglichen Vereinbarung ausreichend abzusichern. Die Ausrede „Ich wusste es nicht, was vor sich geht“ ist nicht geltend, wenn eine sorgfältige Risikoprüfung Fehlverhalten vorgebeugt hätte. Rechtliche Regelungen, die „vorsätzliche Blindheit“ oder „bewusste Unterbindung“ legalisieren, beinhalten die Augen vor einer hohen Wahrscheinlichkeit von unrechtmäßigem Verhalten zu schließen.

III. das risiko mindern

 
 

Unternehmen müssen Joint Ventures fokussieren, bei denen sie eine effektive Kontrolle über korrupte Handlungen haben. In dem Fall, wo Unternehmen Teil eines Joint Ventures werden, bei dem sie keine effektive Kontrolle ausüben können, sollte es die Beteiligten des Joint Ventures dafür gewinnen, Anti-Korruptions-Programme durchzusetzen, die mit den eigenen Grundsätzen übereinstimmen. Zusätzlich sollten praktische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um dem Risiko der Korruption innerhalb des Joint Ventures vorzubeugen.

  • Bevor eine Joint Venture Partnerschaft eingegangen wird, sollte zunächst eine sorgfältige Risikoprüfung/ Due Dilligence Prüfung durchgeführt werden und diese fortführend regelmäßig als Teil der permanenten Kontrolle eingeführt werden.
  • Vor dem Zusammenschluss muss klar definiert werden, wie das Anti-Korruptions-Programm für das Joint Venture anzuwenden ist.
  • Es ist zu prüfen, ob der Joint Venture Partner keine fragwürdigen Geschäftstätigkeiten oder Beteiligungen/ Anlagen hat.
  • Es ist zu prüfen, ob potenzielle Partner staatlich sind, unter dem Aspekt, dass die Bezahlung von Regierungspersonal als korrupte Handlung gewertet werden kann.
  • Es sind Einstiegschancen der Partner zu Anti-Korruptions-Programmen zu entwickeln, z.B. beginnend mit gegenseitigen gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Es ist regelmäßige Rücksprache mit den lokalen Partnern zu halten, wie z.B. zur geschäftlichen Zusammenarbeit, zu zivilgesellschaftlichen Organisationen, Regierungen, um auf jegliche Probleme und Angelegenheiten aufmerksam zu machen.

Trainingsfälle

Beispiel 1 & 2
[TI UK HTB, Seite 33]

Weiterführende Lektüre

“How To Bribe – A Typology Of Bribe-Paying And How To Stop It”, Section 2.5

"The 2010 UK Bribery Act Adequate Procedures – Guidance on good practice procedures for corporate anti-bribery programmes”, Kapitel 7.7

“An Anti-Corruption Ethics and Compliance Programme for Business: A Practical Guide”, Kapitel F

 

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