Allianz für Integrität ist Teil des UN Global Compact Leaders Summit 2020

15.06.2020

New York, online

UN Global Compact Leaders Summit 2020

Vom 15. – 16. Juni fand zum 20. Mal der UN Global Compact Leaders Summit statt. Aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie wurde das Treffen erstmals online abgehalten. Das virtuelle Format ermöglichte es einer unbegrenzten Anzahl an Interessensvertreter*innen aus der ganzen Welt an der Veranstaltung teilzunehmen. Über alle Zeitzonen hinweg diskutierten führende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wie integrativere Volkswirtschaften und Gesellschaften nach der Krise wiederaufgebaut werden können. Ziel war es, einen neuen Kurs für eine sozial gerechte, kohlenstoffarme und klimaresistente Welt zu setzen, in der niemand zurückbleibt. Zu den hochrangigen Gästen zählten unter anderem Michelle Bachelet, Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, sowie Angela Merkel, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.

Teil der Veranstaltung war eine Sondersitzung zum Thema „Post Covid-19: Menschenrechte und Antikorruption“, das vom kolumbianischen Global Compact Netzwerk initiiert wurde. Susanne Friedrich, Leiterin der Allianz für Integrität, teilte das Panel mit Vertreter*innen von Telefónica – Movistar und Grupo Vanti, zwei Unternehmen, die im globalen Netzwerk der Allianz für Integrität aktiv sind, sowie dem peruanischen Verband der privaten Wirtschaftsinstitutionen (CONFIEP).

Aus verschiedenen Perspektiven wurde die enge Verknüpfung zwischen Antikorruption und Menschenrechten beleuchtet. Korruption gilt als systematisches Hindernis für die Wahrung von Menschenrechten, wie sie durch globale und regionale Konventionen sowie nationale Verfassungen und Gesetze garantiert werden.

Im Allgemeinen wirkt sich Korruption in dreierlei Hinsicht negativ auf die Einhaltung von Menschenrechten aus: a) Sie reduziert systematisch staatliche Ressourcen, die zur Deckung von Grundbedürfnissen bestimmt sind, b) sie verändert die rechtsstaatliche Achtung von Menschenrechten und verhindert beispielsweise, dass Personengruppen einbezogen werden oder Beschwerdemechanismen wahrnehmen können und c) führt sie dazu, dass einzelne Vorfälle selbst die zentralsten Menschenrechte aktiv verletzen, wie etwa beim Bruch des Staudamms Brumadinho in Brasilien im vergangenen Jahr.

In jüngster Zeit werden sich immer mehr Unternehmen der Bedeutung der beiden Themenfelder und ihres Zusammenhangs bewusst. Die langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Compliance-Management-Systemen der Allianz für Integrität kann bei der Wahrung von Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte sehr wertvoll sein. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs), wo die finanziellen und personellen Ressourcen begrenzt sind, aber auch in großen Unternehmen, können Synergieeffekte für einen robusten, einheitlichen Ansatz zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und Korruption genutzt werden.

Autorin: Elena Rittger

 

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